Informationen zu Elektromaschinen und Maschinen mit eingebauter Elektronik
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Verbraucher, die oben genannte Geräte nutzen.
Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer Umwelt-gerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.
Hinweise zur Entsorgung von Elektromaschinen und Maschinen mit eingebauter Elektronik Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektromaschinen und Maschinen mit eingebauter Elektronik dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll.
Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.
Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optimierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektromaschinen und Maschinen mit eingebauter Elektronik stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar.
Hinweise zum Datenschutz
Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten, die nicht in die Hände Dritter gelangen, dürfen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.